Tierschutzverein > vor Ort
Aktiver TierSchutz hier bei uns!
Das Tierschutzgesetz regelt den Umgang von
Menschen mit Tieren, benennt die Rechte der Tiere
und die Sorgfaltspflichten der Tierhalter und stellt Verstöße unter Strafe. Daneben gibt es noch einige Verordnungen
wie zum Beispiel die über das "Halten von Hunden".
Seit dem Jahre 2003 ist Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert.
Tierschutzvereine gehen solchen Verstößen und
möglichen Tierquälereien nach und versuchen,
im Sinne und zum Wohl des Tieres zu handeln!
Unterstützt werden sie dabei von der Ortspolizei-
behörde (Ordnungsamt) der jeweiligen Kommune,
die ordnungsrechtliche Massnahmen einleiten kann.
Das Veterinäramt geht tierschutzrechtlichen Fällen
nach und kann bei nicht erfüllten Auflagen zum Wohle des Tieres geeignete Massnahmen ergreifen wie z.B.
Tierhalteverbote etc.!
Helfen Sie mit! Melden Sie Verstöße gegen das
Tierschutzgesetz oder Tierquälereien, machen Sie
detailierte Angaben über den Vorfall, Fotos, benen-
nen Sie Zeugen etc.! Nur so können Misstände effektiv behoben werden!
Noch eine Bitte: Für Nachbarschaftsstreitigkeiten auf dem Rücken der Tiere sind wir nicht zuständig!
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