Tierschutz hat Zukunft
mit Ihrem Testament !
Was passiert mit meinem Haustier nach meinem Ableben?
Kann ich meinem Tier etwas vererben? Können Tiere überhaupt erben?
Viele Tierbesitzer machen sich Gedanken darüber, was aus ihren vierbeinigen oder geflügelten Hausgenossen wird, wenn sie selbst sich einmal nicht mehr um sie kümmern können. Andere erwägen, mit ihrem Vermögen gesellschaftliche Anliegen zu unterstützen, die ihnen wichtig sind.
Zwar haben Tiere in Deutschland kein Erbrecht. Doch die zukünftige Unterbringung und Versorgung des geliebten Haustieres kann testamentarisch gesichert werden. So können mit der Auflage, die bestmögliche Versorgung des Tieres sicherzustellen, sowohl natürliche Personen als auch ein gemeinnütziger Verein - wie der Tierschutzverein Singen-Hegau e.V - als Erben eingesetzt werden. Der Vorteil der Gemeinnützigkeit: Solche Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. Wer etwa dem Tierschutzverein Singen-Hegau e.V. etwas vererbt, dessen Hilfe kommt ungeschmälert bei den Tieren an.
Ansprechpartnerin
Die Broschüre
"Tierschutz hat Zukunft
mit einem Testament"
gibt Ihnen wertvolle und nachhaltige Informationen zu Thema.
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