Aktiver TierSchutz hier bei uns!
Das Tierschutzgesetz regelt den Umgang von Menschen mit Tieren, benennt die Rechte der Tiere und die Sorgfaltspflichten der Tierhalter und stellt Verstöße unter Strafe. Daneben gibt es noch einige Verordnungen wie zum Beispiel die über das "Halten von Hunden".
Seit dem Jahre 2003 ist Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert.
Tierschutzvereine gehen solchen Verstößen und möglichen Tierquälereien nach und versuchen, im Sinne und zum Wohl des Tieres zu handeln!
Unterstützt werden sie dabei von der Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) der jeweiligen Kommune, die ordnungsrechtliche Massnahmen einleiten kann.
Das Veterinäramt geht tierschutzrechtlichen Fällen nach und kann bei nicht erfüllten Auflagen zum Wohle des Tieres geeignete Massnahmen ergreifen wie z.B. Tierhalteverbote etc.!
Helfen Sie mit! Melden Sie Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder Tierquälereien, machen Sie detailierte Angaben über den Vorfall, Fotos, benennen Sie Zeugen etc.! Nur so können Misstände effektiv behoben werden!
Noch eine Hinweis: Für Nachbarschaftsstreitigkeiten auf dem Rücken der Tiere sind wir nicht zuständig!